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Deutschland
Berlin

1. Buchungsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Stromma Deutschland GmbH und der Person, die entweder direkt oder über einen Dritten eine Vereinbarung mit Stromma gemäß der Bestimmungen der Bestätigung eingeht (KUNDE). Der Vertrag kann für Touren, für sonstige Produkte oder Dienstleistungen oder für eine Kombination davon (Arrangements) abgeschlossen werden, und zwar für folgende Marken: Stromma und Hop-On-Hop-Off.

Offizieller Veranstalter: Stromma Deutschland GmbH, Strausberger Platz 2, 10243 Berlin, Ust-ID: DE321783747, Telefon: +49 (0)30 62201951

2. Vereinbarung
Als offizieller Veranstalter ist Stromma gegenüber dem KUNDEN verantwortlich für die Rechte, die diese Person infolge der Vereinbarung erwirbt. Diese Verpflichtung gilt auch für Aktionen, die von einem anderen Partner als Stromma durchgeführt werden. Informationen in Katalogen, Broschüren und auf Webseiten sind für Stromma bindend, können jedoch geändert werden, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird, vorausgesetzt, dass zu diesem Zeitpunkt eine Reservierung vorliegt und der KUNDE klar über die Änderung informiert wurde. Stromma übernimmt keine Verantwortung für Druckfehler oder bei der Korrektur nicht behobene Fehler. Stromma ist als Veranstalter verpflichtet, Folgendes sicherzustellen:
• Dass der KUNDE eine schriftliche Bestätigung seiner Buchung und andere wichtige Dokumente erhält.
• Dass Informationen über Zahlungsarten bereitgestellt werden und der KUNDE auch andere wichtige Informationen in Bezug auf die Vereinbarung erhält.
• Dass die Vereinbarung mit der Beschreibung in der Bestätigung übereinstimmt. Stromma trägt keine Verantwortung für Versprechen, die Dritte möglicherweise gegenüber dem KUNDEN machen, ohne dass Stromma davon Kenntnis hat oder Kenntnis haben sollte. Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen: Abfahrt – der Zeitpunkt, zu dem der KUNDE die Abfahrtsstelle verlässt. Ankunft – der Zeitpunkt, zu dem der KUNDE ankommt und seine Fahrt beendet. An Bord – wenn der KUNDE sich an Bord eines Schiffes oder Busses von Stromma befindet.

3. Buchung
Online-Vorausbuchungen nehmen wir bis eine Stunde vor der Abfahrt entgegen. Nicht spezifizierte Pre-Paid-Tickets mit flexiblen Abfahrtszeiten besitzen Gültigkeit, sofern ausreichend Plätze vorhanden sind. Wenn Sie telefonisch eine Vorausbuchung über Strommas Vertriebsabteilung vornehmen, wird pro Buchung eine Gebühr erhoben, unabhängig von der Anzahl der Personen. Die Buchung ist für Stromma und den KUNDEN verbindlich, sobald Stromma die Buchung bestätigt hat und der KUNDE innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist den vereinbarten Buchungspreis bezahlt hat.

4. Bestätigung
Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.

5. Zahlung
Der KUNDE muss die Zahlung für die Veranstaltung bzw. das Arrangement spätestens an dem in der Bestätigung genannten Datum leisten.

• Buchung einer Tour
Bei Vereinbarungen, die nur Fahrten betreffen, wird der Betrag sofort per Kreditkarte bezahlt, wenn die Buchung online oder über Strommas Vertriebsabteilung vorgenommen wird. Gemäß den Vertragsbedingungen hätte Stromma den Betrag bis 24.00 am Tag der Buchung erhalten müssen.

• Buchung von Paketen
Bei Vereinbarungen, die Reisepakete betreffen, wird der Betrag sofort per Kreditkarte bezahlt, wenn die Buchung online oder über Strommas Vertriebsabteilung vorgenommen wird. Gemäß den Vertragsbedingungen hätte Stromma den Betrag bis 24.00 am Tag der Buchung erhalten müssen. Stromma versendet keine Zahlungserinnerungen für nicht bezahlte Buchungen. Die Buchung wird storniert, wenn die Zahlung nicht bis zum in der Bestätigung angegebenen Datum bei Stromma eingegangen ist.

6. Regeln für Stornierungen

Der KUNDE kann die Buchung online, schriftlich oder mündlich gegenüber Stromma oder der Verkaufsstelle, welche die Buchung entgegengenommen hat, stornieren. Wenn der KUNDE eine Kombination von Veranstaltungen bucht, die Stromma zu einem festen Preis anbietet (Pakete), ist er nicht berechtigt, einzelne Teile der Veranstaltung zu stornieren.
• Stromma behält 100% des Preises für die Buchung ein, wenn bestellte Produkte einen Tag vor der Abfahrt oder später storniert oder geändert werden.
• Bei Stornierungen, die spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt erfolgen, wird der gesamte Betrag zurückerstattet.
Die Buchung stellt einen Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB dar. Nach § 312g Abs. 1 BGB besteht bei diesen Verträgen ein Widerrufsrecht des Kunden nach § 355 BGB.

7. Änderungen durch Stromma, Kundenrechte etc.
Stromma ist berechtigt, die Bedingungen für die Veranstaltung zu ändern, vorausgesetzt, dass dem KUNDEN andere, vergleichbare Leistungen angeboten werden können. Falls die Veranstaltung nicht so stattfinden kann wie in der Buchungsbestätigung und ihren Bedingungen angegeben, und Stromma nicht in der Lage ist, dem KUNDEN andere vergleichbare Leistungen anzubieten, ist der KUNDE berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten. Die KUNDEN haben zudem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Geschäftsbedingungen erheblich zu ihrem Nachteil geändert werden. In diesem Fall ist Stromma verpflichtet, den gesamten gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Der KUNDE sollte jedes Problem, das während der Fahrt an Bord auftritt, an Stromma melden, so dass Stromma die Möglichkeit hat, das Problem zu beheben. Sollte der KUNDE dies nicht tun, büßt er/sie das Recht ein, eine Beschwerde wegen des Problems einzureichen. Der KUNDE ist verpflichtet, den Umfang des Schadens so gering wie möglich zu halten. Die mögliches Verpflichtung von Stromma zur Zahlung einer Entschädigung gilt nicht, wenn Stromma nachweisen kann, dass die Fahrt aus Gründen, die außerhalb des Einflusses von Stromma lagen, nicht stattfinden konnte, und dass Stromma zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses diese Gründe nach menschlichem Ermessen nicht voraussehen konnte und deren Folgen weder verhindern noch bewältigen konnte.

8. Verpflichtungen des Kunden
Das erforderliche Mindestalter des KUNDEN für eine Buchung/einen Vertragsabschluss mit Stromma beträgt 18 Jahre. Der KUNDE ist verpflichtet, alle Vorschriften einzuhalten, die für die Durchführung der Fahrt notwendig sind. Stromma ist berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls sich der KUNDE oder eine Person in seiner/ihrer Gruppe unangemessen verhält und/oder an Bord Schäden verursacht. Im Fall einer sofortigen Beendigung des Vertrags aufgrund der oben ausgeführten Gründe berechnet Stromma dem KUNDEN eine Gebühr, die der Höhe des entstandenen Schadens entspricht.

9. Hunde und Katzen an Bord
Hunde/Katzen sind an Bord der Sightseeing-Boote, Züge und Busse erlaubt.

10. Streitfälle
Der KUNDE muss Stromma kontaktieren, wenn er eine Beschwerde hat.

11. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks etc.
Beide Parteien sind berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten, falls diese aus folgenden Gründen nicht erfüllt werden kann: Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, langandauernde Unterbrechungen der Wasser- oder Stromversorgung, Brände oder andere, vergleichbare schwerwiegende Ereignisse, die keine der Parteien hätte vorhersehen oder beeinflussen können.

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